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AGBs der Padel Factoría GmbH

§1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen der Padel Factoría GmbH (nachfolgend „Betreiber“) und den Nutzern der Padelhalle, unabhängig davon, ob diese als Privatpersonen, Unternehmen oder Firmenkunden auftreten. (2) Die AGB gelten für sämtliche Courtbuchungen sowie für die Nutzung der im Rahmen des Spielbetriebs zur Verfügung gestellten Leistungen der Padelhalle. Ergänzend gelten sie für Firmen-, Gruppen- und Eventbuchungen, soweit hierfür keine gesonderten vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. (3) Ein verbindlicher Vertrag kommt mit Abschluss einer Buchung über das Buchungssystem Playtomic zustande. Mit Betreten der Anlage erkennt der Nutzer zusätzlich die jeweils gültige Hausordnung als verbindlich an. (4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers finden nur Anwendung, wenn der Betreiber diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. §2 Vertragsschluss über Playtomic (1) Courtbuchungen werden ausschließlich über das Online-Buchungssystem „Playtomic“ abgewickelt. Eine Buchung über andere Kanäle ist nicht möglich. (2) Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber kommt zustande, sobald der Buchungsvorgang über Playtomic abgeschlossen und eine Buchungsbestätigung durch Playtomic übermittelt wurde. (3) Der Betreiber ist berechtigt, Buchungen aus sachlichen Gründen abzulehnen oder zu stornieren, insbesondere bei Zahlungsproblemen, Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung, missbräuchlicher Nutzung des Buchungssystems oder bestehenden Nutzersperren. (4) Der Nutzer ist verpflichtet, im Buchungssystem wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Für Schäden, die dem Betreiber aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig falscher Angaben entstehen, haftet der Nutzer im gesetzlichen Rahmen. (5) Die Weitergabe von Buchungen zu gewerblichen Zwecken, die Subvermietung von Courts oder eine sonstige kommerzielle Nutzung ohne vorherige Genehmigung des Betreibers ist untersagt. §3 Leistungsumfang (1) Der Betreiber stellt dem Nutzer für die gebuchte Zeit einen funktionsfähigen Padelcourt zur Verfügung. (2) Die vertragliche Leistung umfasst den Zugang zur gebuchten Sportfläche sowie die Nutzung der für den Spielbetrieb erforderlichen Hallentechnik, insbesondere der Beleuchtung und des Zutrittssystems. Umkleiden stehen im Rahmen der vorhandenen Ausstattung zur Verfügung. Weitergehende Einrichtungen oder Leistungen sind nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs. (3) Unerhebliche technische Abweichungen oder Einschränkungen, insbesondere in Bezug auf Temperatur, Beleuchtungsniveau oder Akustik, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche, sofern der Spielbetrieb insgesamt möglich bleibt. (4) Der Betreiber sorgt im Rahmen des üblichen Betriebs für eine ordnungsgemäße Wartung und die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Anlage. (5) Zusatzleistungen wie Schlägerverleih, Automatenangebote, Trainerstunden oder Eventformate stellen freiwillige Zusatzangebote dar. Ein Anspruch auf deren ständige Verfügbarkeit oder auf bestimmte Produkte, Marken oder Ausführungen besteht nicht. (6) Pro gebuchtem Court ist die Teilnahme auf die sportarttypische Spieleranzahl beschränkt. Der Betreiber ist berechtigt, bei Überbelegung den Zutritt weiterer Personen zu verweigern. §4 Preise & Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem Playtomic angezeigten Preise. Maßgeblich ist der Preis, der dem Nutzer im Rahmen des Buchungsvorgangs verbindlich angezeigt wird. (2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über das von Playtomic bereitgestellte Bezahlsystem. Akzeptiert werden die jeweils von Playtomic unterstützten Zahlungsarten. Andere Zahlungsarten, insbesondere Barzahlung oder Zahlung vor Ort, sind ausgeschlossen. (3) Ein Nutzungsrecht an den gebuchten Leistungen entsteht erst nach vollständiger Bezahlung des Buchungspreises. (4) Der Betreiber behält sich vor, Preise jederzeit anzupassen. Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen und haben keine Auswirkungen auf bereits bestätigte Buchungen. §4a Membership-Modelle (1) Der Betreiber bietet ergänzend zu Einzelbuchungen sogenannte Membership-Modelle an. Diese stellen ausschließlich ein zeitlich befristetes Nutzungs- und Preisvorteilsmodell dar und begründen weder eine Vereinsmitgliedschaft noch einen mitgliedschaftsähnlichen Status. (2) Eine Membership verleiht kein allgemeines Aufenthaltsrecht in der Anlage. Die Nutzung der Padelhalle ist ausschließlich im Rahmen einzelner, zeitlich begrenzter Courtbuchungen zulässig. Eine Membership ersetzt keine Buchung. (3) Memberships können insbesondere folgende Vorteile beinhalten: • vergünstigte Buchungspreise, • Kontingente an Spielzeiten, • erweiterte Buchungsvorlaufzeiten. Ein Anspruch auf bestimmte Spielzeiten, Courts oder eine jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht. (4) Der Abschluss einer Membership begründet keinen Anspruch auf exklusive Nutzungszeiten, Sonderrechte oder eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Nutzern. (5) Die Laufzeit, der Preis, der Leistungsumfang sowie die Kündigungsmodalitäten der jeweiligen Membership ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angebotenen Membership-Beschreibung. (6) Der Betreiber behält sich vor, Membership-Modelle anzupassen, zu ändern oder einzustellen. Änderungen betreffen ausschließlich zukünftige Vertragsverhältnisse. (7) Sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart wurde, läuft die Membership auf unbestimmte Zeit und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht bis zum Ende des laufenden Monats gekündigt wird. Die Kündigung kann in Textform oder über das jeweils genutzte Buchungssystem erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. Die gewählte Zahlungsweise (monatlich oder jährlich) berührt die Kündigungsfrist nicht. Bei jährlicher Vorauszahlung erfolgt im Falle einer wirksamen Kündigung eine anteilige Erstattung nicht verbrauchter Zeiträume. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung ist der Betreiber berechtigt, die Membership außerordentlich fristlos zu kündigen. §5 Stornierungen & Umbuchungen (Privatkunden) (1) Stornierungen von Courtbuchungen sind bis 24 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn kostenfrei möglich. (2) Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn ist der volle Buchungspreis fällig. (3) Umbuchungen gelten als Stornierungen und unterliegen denselben Bedingungen. (4) Bei Nichterscheinen („No-Show“) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. (5) Die gebuchte Spielzeit beginnt und endet unabhängig vom tatsächlichen Erscheinen der Spieler zur vorgesehenen Uhrzeit. Eine Verlängerung der Spielzeit bei verspätetem Erscheinen ist ausgeschlossen. (6) Erstattungen erfolgen ausschließlich über das Buchungssystem Playtomic und über das jeweils verwendete Zahlungsmittel. §6 Firmenbuchungen & Events (1) Firmen- und Gruppenbuchungen können, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. (2) Bei einer späteren Stornierung ist die vollständige vereinbarte Gesamtsumme fällig. (3) Der Betreiber ist berechtigt, im Rahmen von Firmen- und Eventbuchungen eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Gesamtsumme zu verlangen. (4) Sonderleistungen, insbesondere Catering, Branding, Sonderzeiten, Turnierleitung oder Eventtechnik, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (5) Terminverschiebungen gelten als Stornierung und Neuanfrage, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Betreibers zur Änderung erfolgt. (6) Der buchende Vertragspartner haftet für sämtliche Teilnehmer der Gruppe gesamtschuldnerisch. §7 Zutrittssystem & Zugangskontrolle (1) Der Zutritt zur Padelhalle erfolgt über ein digitales Zutrittssystem (z. B. PIN oder App) und ist ausschließlich während der geltenden Öffnungszeiten sowie bei bestehender, gültiger Buchung möglich. (2) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zutrittsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine unberechtigte Weitergabe kann Maßnahmen bis hin zum Entzug des Zutrittsrechts nach sich ziehen. (3) Manipulationen oder Eingriffe in das Zutrittssystem sind untersagt und können Schadensersatzansprüche sowie weitere rechtliche Schritte zur Folge haben. (4) Zutrittsdaten werden ausschließlich zu Sicherheits- und Betriebszwecken verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und gelöscht. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen. (5) Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt aus sachlichen Gründen, insbesondere bei Sicherheitsbedenken, Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung sowie bei missbräuchlicher Nutzung des Zutrittssystems, zu verwehren. §8 Videoüberwachung (1) Zum Schutz von Personen, Eigentum und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit wird die Anlage des Betreibers videoüberwacht. (2) Die Videoüberwachung dient insbesondere der Prävention und Aufklärung von Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung sowie der Durchsetzung des Hausrechts. (3) Die Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich für einen Zeitraum von maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung konkreter sicherheitsrelevanter Vorfälle erforderlich sind. In solchen Fällen erfolgt eine längere Speicherung ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. (4) Zugriff auf die Videoaufzeichnungen haben ausschließlich hierzu autorisierte Personen des Betreibers. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht, insbesondere gegenüber Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden. (5) Eine Audioaufzeichnung findet nicht statt. §9 Haftung (1) Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für sporttypische Risiken, die mit der Ausübung des Padel-Sports verbunden sind. (2) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. (4) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Anlage, durch andere Nutzer oder durch mitgebrachte Gegenstände entstehen, soweit keine Pflichtverletzung des Betreibers vorliegt. (5) Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Betreibers. (6) Der Nutzer ist verpflichtet, den Court vor Spielbeginn auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich zu melden. Unterbleibt eine Meldung, sind daraus resultierende Ansprüche ausgeschlossen, sofern der Mangel offensichtlich war. (7) Für Schäden, die durch Gruppen oder Firmenbuchungen verursacht werden, haften die Teilnehmer sowie der buchende Vertragspartner gesamtschuldnerisch. (8) Eine Haftung des Betreibers für den Erfolg von Trainings, Coachings oder vergleichbaren Leistungen ist ausgeschlossen. §10 Allgemeines Verhalten (1) Für den Aufenthalt und die Nutzung der Anlage gilt die jeweils aktuelle Hausordnung des Betreibers. (2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und den im Rahmen des Hausrechts erteilten sachlichen Anweisungen des Betreibers Folge zu leisten. (3) Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Betreiber berechtigt, Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der Nutzung oder zur Sperrung des Nutzerkontos zu ergreifen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht. §11 Sicherheit & Glasflächen (1) Die Anlage enthält sicherheitsrelevante Bauteile, insbesondere Glasflächen. Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden Hausordnung. (2) Mutwillige oder vorsätzliche Beschädigungen der Anlage werden dem Verursacher vollständig in Rechnung gestellt. Auch bei grob fahrlässiger Verursachung haftet der Verursacher für entstandene Schäden. §12 Automaten & Warenverkauf (1) Beim Erwerb von Waren über Automaten kommt ein Kaufvertrag unmittelbar durch die Bedienung des Automaten zustande. (2) Ein Anspruch auf bestimmte Produkte, Marken oder ständige Verfügbarkeit besteht nicht. (3) Bei nachweisbarer Fehlfunktion erfolgt eine Erstattung oder Ersatzleistung. §13 Trainer, Coaching & Gewerbliche Nutzung (1) Eine gewerbliche Nutzung der Anlage, insbesondere durch Trainings, Coachings oder Gruppenangebote, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers zulässig. (2) Der Betreiber ist berechtigt, bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den Ausschluss von der Nutzung. (3) Sofern Trainingsangebote durch selbstständig tätige Trainer durchgeführt werden, handeln diese eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung. Zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Trainer besteht kein Arbeitsverhältnis. (4) Für Inhalt, Durchführung und Organisation des Trainings ist ausschließlich der jeweilige Trainer verantwortlich. Etwaige Ansprüche aus dem Trainingsverhältnis sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Trainer geltend zu machen, sofern nicht gesetzliche Haftungstatbestände des Betreibers betroffen sind. (5) Bei schuldhafter gewerblicher Nutzung der Anlage ohne die erforderliche Zustimmung des Betreibers verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach dem wirtschaftlichen Umfang der unerlaubten Nutzung und kann im Einzelfall bis zu 2.500 EUR betragen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine gezahlte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet. §14 Betriebsunterbrechungen (1) Bei technischen Störungen, Wartungsarbeiten oder Ereignissen höherer Gewalt kann der Betreiber Buchungen ganz oder teilweise stornieren. (2) Ein Anspruch auf Nutzung besteht in diesen Fällen nicht. (3) Kann eine gebuchte Leistung aus Gründen, die der Betreiber zu vertreten hat, nicht erbracht werden, erfolgt eine Erstattung des gezahlten Buchungspreises oder nach Wahl des Nutzers eine entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen gemäß §9. §15 Datenschutz Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil der AGB. §16 Änderungen der AGB Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge. Bei bestehenden Membership-Verträgen werden Änderungen mindestens 4 Wochen vorher angekündigt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als akzeptiert. Bei Widerspruch besteht ein Sonderkündigungsrecht. §17 Gerichtsstand & Rechtswahl (1) Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht. (2) Gerichtsstand für Kaufleute ist München. (3) Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform.